Service: E-check

Bei dem so genannten e-check prüfen wir Ihre Elektroinstallationen und Ihre elektronischen Geräte. Sie erhalten im Anschluss ein Prüfprotokoll.

Potenzielle Schäden, wie zerflossene Kabel, die hochgefährlich sind, lassen sich so frühzeitig erkennen und vermeiden.

Nicht vergessen: Vorsorge ist besser als Nachsicht.

 

 

Unser Angebot: Elektro - Check nach BGV, gemäß den Sicherheitsverordungen
der Berufsgenossenschaften

Wir prüfen für Sie elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift  nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702 und erstellen Ihnen hierfür eine professionelle Dokumentation.

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (neu BGV A3) Pflicht. Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (neu: BGV A3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- EUR ahnden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbe-trieb prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Hierzu gehören z.B.:

Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder,  elektr. Küchengeräte in Werkskantinen, elektr. Pflegebetten in Heimen und Kliniken,

elektrische Werkzeugmaschinen wie:
Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieck-schleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Ein- und Zweihand-Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifblöcke, Ständerbohrmaschinen, Schutzglas-Schweißgeräte, Handschweißgeräte usw. 

Ziel der Wiederholungsprüfung:
Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des Weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung 
Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu achten.

Die zweite Teilprüfung: Messen
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:

  •    point Widerstandsmessung des Schutzleiters
       point Messung des Isolationswiderstandes
       point Messung des Ersatzableitstromes
       point Messung des Berührungsstromes
       point Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes


Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung

Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.

Die abschließende Beurteilung:

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.
 
Richtwerte für Prüffristen ortsveränderliche Verbraucher:

1.) ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel = Richtwert: 6 Monate.
2.) Verlängerungs- u Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen  = Richtwert: 6 Monate
3.) Anschlussleitungen mit Stecker = Richtwert: 12 Monate
4.) Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss = Richtwert: 2 Jahre.

Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Richtwerte für Prüffristen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel:

1.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel = Richtwert: 4 Jahre.
2.) elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen       besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) = Richtwert: 1 Jahr.


Die Dokumentation:

Die Dokumentation nimmt in modernen Managementsystemen einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.  Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:

Welche Fehler traten am häufigsten auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden?


  •  point Genügen alle Geräte den Anforderungen ihrer Umgebung?
     point Sind die Prüfintervalle ausreichend bzw. können sie verlängert werden?
     point Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt?
     point Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?


 Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal   eine vollständige Übersicht über die in seinem  Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Die Prüfungen werden von uns mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchge-führt. Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln durch  Barcodeleser und Barcodeetiketten, Verwaltung der Termine und automati-sche Protokollierung sowie automatische Erstellung von Terminlisten, wer-den mit dieser Technik erstellt.

Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen einfach per E-Mail oder telefonisch. ( roland_klein_gbr@t-online.de oder 02205-908671)

Auf Ihre Anfrage freuen wir uns sehr.